Stand: Juli 2024
Für die Beförderung von Handelsmöbeln gelten die „Allgemeinen Bedingungen der deutschen Möbelspediteure für Beförderung von Handelsmöbeln“ (ABBH).
Für Verkehrsaufträge bezüglich Umzugsgut gelten die im Haftungszertifikat erläuterten Haftungsgrundsätze und Haftungshöhen.
Für Lageraufträge gelten die „Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports“ (ALB) in der aktuellsten Fassung, derzeit Stand 2022.
Für Speditionsaufträge, die nicht Handelsmöbel oder Umzugsgüter betreffen, gelten die Allgemeinen Deutschen Speditionsbedingungen (ADSp 2017). Diese beschränken in Ziffer 23 ADSp die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB in Höhe von 8,33 SZR/kg je Schadenfall bzw. je Schadenereignis auf 1,25 Millionen oder 2 SZR/kg, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Bei grenzüberschreitenden Transporten gelten die CMR in der aktuell gültigen Fassung.
Die Zusammenarbeit kann mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende beendet werden. Sollte die Kündigungszeit nicht eingehalten werden, so steht der Kohlhepp Logistik GmbH ein Schadenersatz in Höhe eines durchschnittlichen Tagesumsatzes in Bezug auf die letzten 12 Monate für jeden Tag der Zuwiderhandlung zu. Unberührt bleibt in jedem Fall das Recht der Firma Kohlhepp Logistik GmbH, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen. Unberührt bleibt ebenfalls das Recht des Kunden, einen tatsächlich geringeren Schaden darzulegen. Der Zugang der Kündigung muss mit Einschreiben/Rückschein erfolgen.
Nach Beendigung der Geschäftsbeziehung werden die von uns gestellten Wechselkoffer wieder weggeholt. Die dafür entstehenden Kosten gehen zu Ihren Lasten. Die Abholung von gestellten Wechselkoffern, die nicht mehr benötigt werden, müssen mit einem Vorlauf von 7 Tagen angemeldet werden. Erst mit Ablauf der 7 Tage endet dann der vereinbarte Mietzins.
Für die Abwicklung von Beförderungs- und Ablieferhindernissen gelten die §§ 418 und 419 des Handelsgesetzbuches. Im Vorfeld hat der Auftraggeber den Kunden in seinen AGB hinzuweisen, dass der Möbelspediteur ungehindert zufahren, halten, vertragen und montieren kann. In unserer Kalkulation ist das direkte Parken an der Entladeadresse vorausgesetzt. Sollte das nicht möglich sein, sind wir berechtigt, die anfallenden Zusatzkosten weiter zu belasten.
Der Empfänger hat eine Mitwirkungspflicht, damit eine Warenbelieferung gelingen kann. Der Auftraggeber muss seine Empfangskunden über die Mitwirkungspflicht für genügend Parkraum informieren. Der Gesetzgeber gestattet z.B. kein Parken mehr in 2. Reihe und erschwert zusehends die Zustellmöglichkeiten für Spediteure an Privathaushalte. Auslieferungssituationen, die gegen die StVO verstoßen bzw. nur bußgeldverhaftet zu leisten sind, werden kostenpflichtig abgebrochen oder wir geben diese Kosten weiter. Insbesondere in den Innenstädten muss der Empfänger für genügend Parkraum sorgen.
Sollten Parkgebühren oder sonstige Zusatzkosten aufgrund der Ausführung von zugehörigen Tätigkeiten rund um den Auftrag anfallen, werden diese an den Auftraggeber weiterbelastet. Anlieferungen mit Vertrageleistungen können nur dann abgewickelt werden, wenn uns alle Informationen über die Vertragewege bekannt sind. Dazu gehören die Beschaffenheit, Art (z.B. Aufzug) und Länge des Vertrageweges. Die Mitteilung über die Bodenbeschaffenheit am Vertrageort ist zwingend erforderlich.
Inkludiert ist eine Vertrageleistung frei Verwendungsstelle, maximal 2. Obergeschoss. Eine Vertrageleistungen über das 2. Obergeschoss hinaus wird nach Aufwand gemäß vorliegendem Angebot abgerechnet. Grundsätzlich sind bei Vertrageleistungen oberhalb/unterhalb des Erdgeschosses hinaus ergänzend die Beschaffenheit des Treppenhauses (Abmessung, Bauform) und die der Treppenstufen bei Auftragserteilung vom Auftraggeber zu übermitteln.
In unserer Kalkulation ist berücksichtigt, dass kein Einzelteil schwerer als 80 kg sein darf. Sollte dies doch der Fall sein, ist der Auftraggeber verpflichtet, dies anzuzeigen und die daraus entstehenden Mehrkosten für Hilfsmittel bzw. Mehrpersonal zu übernehmen. Bei Montagen setzen wir voraus, dass eine Aufbauanleitung entweder der Sendung beiliegt oder uns nachweislich zugeschickt wurde. Der Auftraggeber haftet dafür, dass alle für die Montage relevanten Teile vorhanden sind. Dies gilt insbesondere für Beschläge wie Schrauben, Dübel etc..
Bei Wandmontagen ist der Empfänger verantwortlich, dass die jeweilige Wand weder durch Strom-, Wasser- noch andere Leitungen durchzogen ist. Sollten diesbezüglich Schäden auftreten, haftet hierfür der Empfänger. Des Weiteren hat der Empfänger bei einem Einsatz von Bohrern und Dübeln dafür Sorge zu tragen, dass die Stabilität der Wand die Tragfähigkeit für Möbel und den Einsatz dieser Werkzeuge ermöglicht.
Der Auftraggeber haftet dafür, dass alle für die Montage relevanten Teile vorhanden sind. Dies gilt insbesondere für Schrauben, Dübel etc.. Bei einer Reklamation wegen Fehllieferung, Verzögerung, Falschlieferung oder ähnliches haben wir das Recht auf eine entsprechende Nachbesserung.
Bei Montageaufträgen oder Retouren, die erst beim Kunden vor Ort storniert werden, werden 50% der kalkulierten Kosten in Rechnung gestellt.
Werden bestätigte Direkt-Touren kurzfristig abgesagt, werden nachstehende Ausfallkosten berechnet, sofern im Angebot nicht anders vereinbart:
Bis 5 Arbeitstage vor dem Übernahmetag: 0% des angebotenen Transportpreises
Bis 3 Arbeitstage vor dem Übernahmetag: 50% des angebotenen Transportpreises
Bis 1 Arbeitstag vor dem Übernahmetag: 80% des angebotenen Transportpreises
Am Tag der Übernahme: 100% des angebotenen Transportpreises
Werden bestätigte und avisierte Verteiler-/Montage-Touren kurzfristig abgesagt, werden nachstehende Ausfallkosten berechnet, sofern im Angebot nicht anders vereinbart:
Bis 2 Arbeitstage vor dem Anliefer-/Montage-Tag: 50% des angebotenen Gesamtpreises
Bis 1 Arbeitstag vor dem Anliefer-/Montage-Tag: 100% des angebotenen Gesamtpreises
Am Tag der Anlieferung/Montage: 100% des angebotenen Gesamtpreises
Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle anderen Forderungen sofort zur Zahlung fällig, ohne dass es einer gesonderten Inverzugsetzung bedarf. Bei einer Überschreitung des vereinbarten und auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsziels, verweisen wir auf § 288 BGB, welchen wir hier zu Grunde legen.
Unser Umrechnungsfaktor lautet: Gewicht/Volumen = 100 kg/1 m³, sofern es im Angebot nicht anders vereinbart worden ist.
AW (Arbeitswert): 1 AW = 6 Minuten, wenn es im Angebot nicht anders vereinbart wurde.